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Information für die Öffentlichkeit

Auf dem Gelände der Firma IPT Pergande wird mit Stoffen umgegangen, welche bei einer Freisetzung schädigende Wirkungen auf  Menschen und die Umwelt haben können.

Der Gesetzgeber hat mit dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Störfallverordnung (12. BImSchV) ein Regelwerk geschaffen, das die Industrie zum sicheren Arbeiten verpflichtet. Die Störfallverordnung enthält neben Regelungen zur Verhinderung bzw. Begrenzung von Störfällen und zur Dokumentation der Sicherheitsmaßnahmen auch die Verpflichtung zur geeigneten Information der Öffentlichkeit.

Für einen sicheren Betrieb wurden zahlreiche Maßnahmen zur Verhinderung von Störereignissen sowie abwehrende Maßnahmen im Ereignisfall ergriffen. Diese gewährleisten, dass der Betrieb auf einem sehr hohen Sicherheitsstandard erfolgt und Ereignisfälle unwahrscheinlich, aber dennoch nicht vollständig ausgeschlossen, sind.   

Mit dem beigefügten Informationsblatt möchten wir Sie über die am Standort getroffenen technischen, organisatorischen und sonstigen Vorkehrungen zur umgehenden Abwehr, Bekämpfung und Eindämmung eines solchen Ereignisfalls („Dennoch-Störfall“) informieren.  

Bitte machen Sie sich insbesondere auch mit den Verhaltensweisen bei Störfallereignissen vertraut.

Download: Informationsblatt für die Öffentlichkeit

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